von Matteo Paternoster (Senior Consultant)

 

Energiegemeinschaften werden mit dem Ziel gegründet, die Energiearmut zu bekämpfen, die nachhaltige Nutzung von Strom zu fördern und die Energiewende beizutragen, indem eine Gruppe von Verbrauchern in die Lage versetzt wird, sich an der Erzeugung und dem Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu beteiligen.

Von einer Energiegemeinschaft spricht man, wenn mehrere Subjekten beschließen, sich zu einer Gemeinschaft zusammenzuschließen, die eine bestimmte rechtliche Ausgestaltung übernimmt, um die von einer vor Ort Anlage erzeugte erneuerbare Energie gemeinsam zu nutzen.

Die europäischen Richtlinien des Pakets für saubere Energie (Clean Energy Package) zielen darauf ab, einen angemessenen Rechtsrahmen für die Regulierung solcher Gemeinschaften zu schaffen, um ihre Verbreitung zu fördern.

Zu den wichtigsten Richtlinien des Pakets gehören:

  • EU-Richtlinie 2018/2001 über erneuerbare Energien (sogenannte RED-II);
  • Die EU-Richtlinie 2019/944 über den Elektrizitätsbinnenmarkt und Energiegemeinschaften (sog. IEM).

Der italienische Gesetzgeber hat beide Richtlinien mit zwei Maßnahmen umgesetzt, die im Dezember 2021 in Kraft getreten sind und die bisherige Regelung der Energiegemeinschaften, die versuchsweise im Dekret Milleproroghe vom Februar 2020 enthalten war, vervollkommen.

Daraus ergibt sich, dass es seit Ende letzten Jahres in der italienischen Gesetzgebung zwei neue juristische Personen gibt:

  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (CER), Vereinigungen von juristischen und natürlichen Personen (z. B. Unternehmen und Unternehmer), die in der Nähe einer Anlage für erneuerbare Energien angesiedelt sind und sich auf freiwilligen Abkommen mit dem Ziel zusammenschließen, die erzeugte Energie nach den Grundsätzen des Eigenverbrauchs und der Energieversorgung gemeinsam zu nutzen.

Selbstverbrauchergruppen, d. h. zwei oder mehr natürliche Personen, die auf der Grundlage einer privaten Vereinbarung beschließen, Strom aus erneuerbaren Energiequellen für den Eigenverbrauch und/oder den Verkauf an andere Endverbraucher zu erzeugen, sofern dies nicht ihre